Haftungsausschluss
Haftungsausschluss und Benutzungsregeln
1. Betreten des Grundstücks und der Gebäude Das Betreten des Grundstücks [Adresse/Bezeichnung] sowie der darauf befindlichen Gebäude erfolgt auf eigene Gefahr. Die Eigentümerschaft lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, die durch den Zustand des Geländes oder der Gebäude entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verkehrssicherungspflicht wird im Rahmen des Zumutbaren wahrgenommen; dennoch ist auf unebene Böden, Schwellen oder sonstige bauliche Gegebenheiten selbstständig zu achten.
2. Benutzung von Werkzeugen und Maschinen Jegliche Nutzung von zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen geschieht auf eigenes Risiko der benutzenden Person.
- Die benutzende Person bestätigt, über die notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Bedienung der Werkzeuge zu verfügen.
- Vor der Benutzung ist das Werkzeug auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Mängel sind umgehend zu melden; beschädigte Werkzeuge dürfen nicht verwendet werden.
- Die Verwendung erfolgt unter strikter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Verwendung der erforderlichen Schutzausrüstung (PSA).
3. Haftungsbeschränkung Die Haftung der Eigentümerschaft oder der zur Verfügung stellenden Person für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen (Art. 100 OR). Dieser Ausschluss gilt für vertragliche wie auch für ausservertragliche Ansprüche. Die Haftung für Hilfspersonen wird vollständig wegbedungen (Art. 101 Abs. 2 OR).
4. Sachschäden und Verlust Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung oder Fahrzeuge der Besucher wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte.
5. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.